Impressum und Erstinformation

Angaben zum Unternehmen

Hauptmann GmbH, tätig unter der Geschäftsbezeichnung HVM
Versicherungsmakler
Schorerstraße 1-3
81547 München

Vertreten durch die Geschäftsführer Ulrike Hauptmann und Helmut Hauptmann

Telefon: +49 89 620192-0
E-Mail: mail@hvm.de

Handelsregister: Amtsgericht München, HRB 50510

Erlaubnis und Vermittlerregister

Berufsbezeichnung

Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland

Registrierungs-Nummer im Vermittlerregister: D-O9J4-Y3QA6-12

Aufsichtsbehörde und zuständige Behörde für die Erlaubnis

Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
Max-Joseph-Str. 2
80333 München
Telefon: +49 89 5116-0
https://www.ihk-muenchen.de

Gemeinsame Registerstelle

Die Eintragung kann im Vermittlerregister unter Angabe des Firmennamens oder der Registrierungsnummer überprüft werden.

DIHK | Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon: 0180 600 58 50
0,20 Euro pro Anruf
www.vermittlerregister.info
Registrierungsnummer: D-O9J4-Y3QA6-12

Berufsrechtliche Regelungen

  • § 34d Gewerbeordnung
  • §§ 59 bis 68 Versicherungsvertragsgesetz
  • Versicherungsvermittlerverordnung

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.

Beratung und Vergütung

Die Hauptmann GmbH bietet im Rahmen der Versicherungsvermittlung eine Beratung an.

Die Vergütung erfolgt grundsätzlich durch eine in der Versicherungsprämie enthaltene Courtage des Versicherungsunternehmens. Bei gesonderter Vereinbarung kann stattdessen oder zusätzlich eine direkte Zahlung durch den Kunden erfolgen.

Andere Zuwendungen erhält die Hauptmann GmbH nicht.

Beteiligungen an Versicherungsunternehmen

Die Hauptmann GmbH besitzt keine unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungen von mehr als zehn Prozent an Versicherungsunternehmen. Dies betrifft Beteiligungen an deren Stimmrechten oder Kapital.

Kein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens besitzt eine entsprechende Beteiligung an der Hauptmann GmbH.

Streitbeilegung

Die Hauptmann GmbH ist gemäß § 17 Abs. 4 VersVermV verpflichtet, an einem angerufenen Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Dies gilt, sobald ein Versicherungsnehmer eine zuständige Schlichtungsstelle zur außergerichtlichen Streitbeilegung anruft.
Folgende Schlichtungsstellen können angerufen werden:

Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de

Beschwerdemanagement

Beschwerden können per E-Mail an mail@hvm.de oder postalisch an die Geschäftsleitung eingereicht werden. Die Hauptmann GmbH bestätigt den Eingang und informiert über das weitere Verfahren. Beschwerden werden umfassend geprüft und innerhalb einer angemessenen Frist verständlich beantwortet.

Ist eine unverzügliche Antwort nicht möglich, informiert die Hauptmann GmbH über den Grund und den voraussichtlichen Abschluss der Prüfung.

Redaktionell-journalistische Inhalte

Verantwortlicher i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV für redaktionell-journalistische Inhalte:

Ulrike Hauptmann, Geschäftsführerin der Hauptmann GmbH
Schorerstraße 1-3, 81547 München

Telefon: +49 89 620192-0
E-Mail: mail@hvm.de

Hinweise zu Inhalten und Urheberrecht

Die Inhalte dieser Website wurden mit Sorgfalt erstellt und dienen der allgemeinen Information. Sie stellen kein individuelles Angebot und keine Empfehlung bestimmter Versicherungsprodukte dar. Die Informationen ersetzen keine persönliche Beratung zu Unternehmen, Tätigkeiten und konkreten Risiken. Für eine individuelle Einschätzung wenden Sie sich bitte an die Hauptmann GmbH.

Für Inhalte verlinkter Websites sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Erhält die Hauptmann GmbH Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten, werden entsprechende Links entfernt.

Die von der Hauptmann GmbH erstellten Inhalte und Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Eine Nutzung außerhalb gesetzlicher Grenzen erfordert die vorherige schriftliche Zustimmung der Hauptmann GmbH. Rechte Dritter bleiben unberührt.

Transparenzverordnung

Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 Transparenz-Verordnung (EU) 2019/2088)

Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt.
Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten.
Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten.
Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO in Verbindung mit Art. 11 der Ergänzung zur TVO vom 01. Januar 2023)

Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlage- und Versicherungsberatung

Bei der Beratung ist es unser Ziel, Ihnen ein geeignetes Anlage-/Versicherungsanlageprodukt empfehlen zu können. Dabei berücksichtigen wir auch Ihre Nachhaltigkeitspräferenzen, sofern Sie dies wünschen. Hierbei können Sie festlegen, ob bei Ihrer Anlage ökologische und/oder soziale Werte sowie Grundsätze guter Unternehmensführung und/oder die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden sollen. Der Gesetzgeber hat je nach Art des Anlageziels (Investition in Unternehmen, Staaten, Immobilien etc.) in folgenden Bereichen „Indikatoren“ für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bestimmt:

  • Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange
  • Die Achtung der Menschenrechte
  • Die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

Die Produktanbieter sind gesetzlich verpflichtet, eine Erklärung zu veröffentlichen, welche Strategie sie in Bezug auf die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen und den Umgang damit verfolgen. Dies bezieht sich insbesondere auf Treibhausgasemissionen, Wasserverbrauch, Biodiversität, Abfall, Soziales und Arbeitnehmerbelange (einschließlich Menschenrechte und Korruption). Wenn Sie sich dazu entscheiden, dass die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen Ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Produktauswahl berücksichtigt werden sollen, beachten wir im Rahmen des Auswahlprozesses die von den Produktanbietern bereitgestellten Informationen sowie die von den Produktanbietern dargelegten Strategien.
Eigene Einstufungs- und Auswahlmethoden zu den Informationen der Produktanbieter wenden wir nicht an. Es erfolgt keine gesonderte Prüfung der Angaben der Produktanbieter in Hinblick auf ihre Plausibilität.

Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)

Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird nicht von den jeweiligen Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.

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